@andrereissig schrieb: Bei Antragstellung im Februar dürfen Sie also davon ausgehen, daß sich der Zustand/Status aus Februar über den Planungszeitraum ausdehnt. So wird auch unser/mein Vorgehen sein. Wichtig zu wissen wäre hierfür aber evt. noch, ob im Falle einer Überzahlung Zinsen o. ä. anfallen, die dann im Rahmen der Schlussabrechnung zusätzlich zur regulären Rückzahlung zu leisten wären? Liegen hierzu schon Informationen/Aussagen vor?
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