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Überbrückungshilfe III ist ab sofort beantragbar

102
letzte Antwort am 22.03.2021 13:59:31 von renek
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erzix
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

der Antrag zur Überbrückungshilfe III wurde soeben freigeschaltet.

 

Leider gibt es keine Möglichkeit die Neustarthilfe zu beantragen.

Hat jemand dazu weitere Infos ?

 

Liebe Grüße

jewokw
Beginner
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Nachricht 2 von 103
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Ja, jetzt fängt das Drama an.

 

Wie soll man den Umsatz der nächsten vier Monate schätzen, wenn man keine Strategie zur Wiedereröffnung hat?

 

Schulz_
Einsteiger
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Nachricht 3 von 103
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Das steht auf der Seite von der StB-Kammer Sachsen-Anhalt:

 

"NEU: 10.02.2021 Beantragung ÜBERBRÜCKUNGSHILFE III  ist am 10.02.2021 gestartet

(Neustarthilfe folgt erst noch!)"

 

also eher ungewiss 🙄

oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 103
3264 Mal angesehen

@Schulz_  schrieb:

 

(Neustarthilfe folgt erst noch!)"

 

also eher ungewiss 🙄


Na sauber! Das gibt wieder einen telefonischen Vertröstungsmarathon.

jafrasch
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 103
3203 Mal angesehen

Nur kurz angefangen die FAQ zu lesen und schon den ersten Punkt zum Kopfschütteln gefunden:

 


Alternativ können diese Unternehmen bei der Ermittlung des notwendigen Referenzumsatzes auf den monatlichen Durchschnittswert des geschätzten Jahresumsatzes 2020, der bei der erstmaligen steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ angegeben wurde, abstellen.

...Okay...

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oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 6 von 103
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@erzix  schrieb:

Leider gibt es keine Möglichkeit die Neustarthilfe zu beantragen.

Hat jemand dazu weitere Infos ?

 

Hier der Auszug aus der FAQ. Da kommt noch was.

 

Die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für Soloselbstständige in Höhe von bis zu 7.500 Euro kann nur direkt beantragt werden (gesonderte FAQ „Neustarthilfe“ werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht).

 

Was ist wohl damit gemeint? Keine Beantragung über den prüfenden Dritten, sondern die Beantragung direkt durch den Soloselbständigen?

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andrereissig
Experte
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Nachricht 7 von 103
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@jewokw  schrieb:

Ja, jetzt fängt das Drama an.

 

Wie soll man den Umsatz der nächsten vier Monate schätzen, wenn man keine Strategie zur Wiedereröffnung hat?

 


Hier hilft Punkt 3.8 der ÜBHIII-FAQ:

 

Bei der Prognose über die Umsatzentwicklung darf das Fortbestehen der tatsächlichen und rechtlichen Lage im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie zugrunde gelegt werden, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung besteht.

 


Bei Antragstellung im Februar dürfen Sie also davon ausgehen, daß sich der Zustand/Status aus Februar über den Planungszeitraum ausdehnt.

Live long and prosper!
MarcelSchmitz
Einsteiger
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Eine kurze Frage.

 

Ab welchem Monat der Antragsstellung kann der Mandant mit einer vollen Auszahlung der Hilfe (ohne Abschlagszahlung) rechnen???

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Sirius7
Beginner
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Nachricht 9 von 103
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@andrereissig  schrieb:

 

Bei Antragstellung im Februar dürfen Sie also davon ausgehen, daß sich der Zustand/Status aus Februar über den Planungszeitraum ausdehnt.

 

So wird auch unser/mein Vorgehen sein. Wichtig zu wissen wäre hierfür aber evt. noch, ob im Falle einer Überzahlung Zinsen o. ä. anfallen, die dann im Rahmen der Schlussabrechnung zusätzlich zur regulären Rückzahlung zu leisten wären? Liegen hierzu schon Informationen/Aussagen vor?

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AHopf
Beginner
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Gestern irgendwo gelesen, dass im Februar noch Abschlagszahlung und im/ab März Restzahlung

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markus1
Einsteiger
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Nachricht 11 von 103
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Zu den Zinsen hilft FAQ 3.11:

"Rückzahlungen bereits ausgezahlter Zuschüsse sind bis zur Schlussabrechnung grundsätzlich nicht zu verzinsen. Eine Verzinsung könnte eintreten, wenn nach der Rückforderung die dort gesetzten Zahlungsziele nicht eingehalten werden oder Subventionsbetrug begangen wurde."

Wohlgemuth
Einsteiger
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Nachricht 12 von 103
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Wunderbar, heute schon die ersten Anrufe erhalten, die Anträge wären jetzt stellbar.

 

Und nach dem Motto, warum das jetzt noch nicht fertig wäre...

 

Hallo?

 

Erstmal 80 Seiten FAQ studieren, Antrag an sich mal sichten, und vor allem das Datev Update für die Planung fehlt auch noch...

 

BSTBK ist auch noch nichts aktualisiert, keine Auftrabgsbedingungen usw.

 

Aber Hauptsache Herr Altmaier posaunt rum, dass die Anträge gestellt werden können. Der schwarze Peter liegt somit wieder mal jetzt bei der Beraterschaft...

 

Und die anderen Arbeiten unseres Berufes (es gab mal Zeiten in denen ich Abschlüsse und Beratungen durchführte, lang ists her)

 

BTW: Datev hat auch noch keine Aussage getroffen?

 

Und wie ich gerade im Antragsportal gesehen habe, eine Import Funktion steht natürlich auch nicht zur Verfügung. Somit wieder alles per Hand eingeben... Yuppiee

oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 103
2793 Mal angesehen

@Wohlgemuth  schrieb:

 

BTW: Datev hat auch noch keine Aussage getroffen?

 

Am 19.02. kommt das Kanzlei-Rewe-Update und die Exceltools.

 

Ansonsten bin ich voll bei Ihnen.

Schulz_
Einsteiger
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Nachricht 14 von 103
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Corona-Hilfen-21-01-14-rgb-668x504.jpg

 

Hab das Bild gerade gefunden und finde das aktuell sehr passend.

matthiasbergmann
Einsteiger
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@oliverstippe  schrieb:

@erzix  schrieb:

Leider gibt es keine Möglichkeit die Neustarthilfe zu beantragen.

Hat jemand dazu weitere Infos ?

 

Hier der Auszug aus der FAQ. Da kommt noch was.

 

Die Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) für Soloselbstständige in Höhe von bis zu 7.500 Euro kann nur direkt beantragt werden (gesonderte FAQ „Neustarthilfe“ werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht).

 

Was ist wohl damit gemeint? Keine Beantragung über den prüfenden Dritten, sondern die Beantragung direkt durch den Soloselbständigen?


Mittlerweile sind gesonderte FAQ zur Neustarthilfe online, aber auch da konnte ich nichts zu der Frage finden:

[Linkt entfernt, da veraltet]

Oder müssen wir auf die FAQ im Überbrückungshilfe-Portal warten, um zu erfahren, wer was wann wie beantragen kann?

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renek
Fachmann
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Nachricht 16 von 103
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@Wohlgemuth  schrieb:

Wunderbar, heute schon die ersten Anrufe erhalten, die Anträge wären jetzt stellbar.

 

Und nach dem Motto, warum das jetzt noch nicht fertig wäre...

 

Hallo?

 

Erstmal 80 Seiten FAQ studieren, Antrag an sich mal sichten, und vor allem das Datev Update für die Planung fehlt auch noch...


Quatsch, sind nur 56 Seiten unformatiert wie von der Homepage runter kopiert. Ich hab das selbst gemacht damit ich mir das in ruhe durchlese bevor ich mit dem Chef alles bespreche und den StB nerven gehe 😉

 

(ja, ich weiß wie es gemeint war)

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renek
Fachmann
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Nachricht 17 von 103
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@oliverstippe  schrieb:

@Wohlgemuth  schrieb:

 

BTW: Datev hat auch noch keine Aussage getroffen?

 

Am 19.02. kommt das Kanzlei-Rewe-Update und die Exceltools.

 

Ansonsten bin ich voll bei Ihnen.


Hallo? Dann kann man am Samstag bei StB anrufen, oder? Ich hoffe der ist dann auch da 😄

oliverstippe
Fortgeschrittener
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Nachricht 18 von 103
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@matthiasbergmann  schrieb:

Mittlerweile sind gesonderte FAQ zur Neustarthilfe online, aber auch da konnte ich nichts zu der Frage finden:

Bundesfinanzministerium - Fragen und Antworten zu Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Neustarthilfe

Oder müssen wir auf die FAQ im Überbrückungshilfe-Portal warten, um zu erfahren, wer was wann wie beantragen kann?


 

Vorsicht! Das ist veraltet. Stand 10.12.2020. 

matthiasbergmann
Einsteiger
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@oliverstippe  schrieb:

 

Vorsicht! Das ist veraltet. Stand 10.12.2020. 


Oops, Danke.

Ja, das ist mal wirklich alt.

So etwas übersieht man schon mal, wenn man nach Informationen sucht.

 

EDIT: Vor allem, wenn man nur zwei Ziffern tauscht, wird das ganze hochaktuell... "10.02.2021", ich denke, dass mein gestresstes Hirn das einfach mal so gelesen hat.

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Wohlgemuth
Einsteiger
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Hallo Miteinander,

 

hat jemand weitere Informationen zu dem förderfähigen Kosten der "Digitalisierung"?

 

Lt. FAQ 2.4 Tz. 14 wäre ja auch Hardware begünstigt.

 

Da stellt sich die Frage ob auch ein "neuer Server", "neuer Computer" usw förderfähig ist?

 

Die FAQ lassen uns dort "im Regen stehen" - Ein einzelner ganzer Satz wurde diesem Punkt hier gewidmet...

 

Gruß!

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erzix
Einsteiger
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@Wohlgemuth 

 

ich würde den Punkt so lesen, dass Hardware nur dann förderfähig ist, wenn diese "zusätzlich" aufgrund der Corona Pandemie angeschafft wurde, um z.B. Home Office zu ermöglichen. Jedoch einfach ein Tausch von Hardware, weil veraltet, ist nicht förderfähig.

 

Aber eine genaue Info wird man da nicht bekommen.

Im Zweifel mit rein nehmen und Mandant darauf hinweisen, das im Rahmen der Schlussabrechnung etwas zurückgezahlt werden müsste.

 

LG

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oliverstippe
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Hier mal der Passus aus der FAQ der BStBk.

 

Außerdem können unter denselben Voraussetzungen auch Investitionen in Digitalisierung (z.B. Aufbau oder Erweiterung
eines Online-Shops, Eintrittskosten bei
großen Plattformen) einmalig bis zu
20.000 Euro als erstattungsfähig anerkannt werden.

 

Anschaffungskosten von
IT-Hardware sind dabei ansetzungsfähig,
unter der Voraussetzung, dass diese zum
Zeitpunkt der Schlussabrechnung noch
im Unternehmen vorhanden ist.

 

Ist dies
nicht der Fall, ist eine Rückzahlung der
dafür erhaltenen Förderung fällig.

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oliverstippe
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@erzix  schrieb:

@Wohlgemuth 

 

ich würde den Punkt so lesen, dass Hardware nur dann förderfähig ist, wenn diese "zusätzlich" aufgrund der Corona Pandemie angeschafft wurde, um z.B. Home Office zu ermöglichen. Jedoch einfach ein Tausch von Hardware, weil veraltet, ist nicht förderfähig.

 

 


Sehe ich ebenso. Bereits vorhandene Hardware wird ja im Rahmen der 50 %-AfA bereits berücksichtigt.

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Wohlgemuth
Einsteiger
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@oliverstippe 

Die FAQ ist einfach "nichtssagend" in diesem Punkte, somit können wir nur "improvisieren", da bin ich bei Ihnen.

 

Dann werden wir die Info erstmal so rausgeben und auf spätere Aufklärung hoffen.

 

Gruß!

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WE
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Frage an das Schwarmwissen:

Mandant hat bereits ÜH2 erhalten; aus FAQ zu 4.6 heißt es: bei ÜH3 sollen Lst. nach ÜH2 für Nov.+Dez. auf ÜH3 angerechnet werden; Kosten werden nur 1×gefördert

 

Kann man nun z.B. Position 04 der ÜH3 (=Abschreibungen) ansetzen, da es diese Position bei der ÜH2 noch nicht gab?

 

Und falls tatsächlich möglich, wie soll die Eingabe im Antragsportal erfolgen, da ja eine Verrechnung der bereits erhaltenen Förderung erfolgt?

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jafrasch
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Ja, für November und Dezember gibt es quasi ein Klacks obendrauf weil mehr bezuschussungsfähig ist.

 

Für den Antrag wird die ÜH II für die Teilmonate November und Dezember abgefragt und entsprechend an der Leistung für die Monate gekürzt. D.h. es müssen also für die Monate 11 bis 12 alle Punkte 1 bis x (?) als bezuschussungsfähige Kosten hinterlegt werden, damit hintenraus die Kürzung stimmt.

 

Wie das dann später in der Schlussverwendung bzgl. der Wechselwirkung läuft: Mal schauen... 

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WE
Beginner
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@jafrasch  schrieb:

D.h. es müssen also für die Monate 11 bis 12 alle Punkte 1 bis x (?) als bezuschussungsfähige Kosten hinterlegt werden, damit hintenraus die Kürzung stimmt.


... mit der Besonderheit: wenn in dem betreffenden Monat bei der ÜH2 auch die Kosten des prüfenden Dritten erfasst sind, diese dann bei der ÜH3 eher zu "Versicherungen, Abos und andere feste Ausgaben" zuordnen. (Das ist dann bei ÜH2 und ÜH3 jeweils Position 10 - und ist bestimmt genau deshalb so gemacht worden 😀)

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Arnd05
Aufsteiger
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...und wieder mal ganz toll:

 

Gerade alle Parameter zur Förderhöhe erfasst, als alles eingegeben war: Bildschirmfreeze, nach ca. 5 Minuten Sprung auf die Eröffnungsseite des Portals und alle Eingaben wieder weg.

Ich kann gar nicht soviel fr#### wie ich ko#### könnte.....

 

 

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oaausb69
Aufsteiger
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Kleine Gestaltungsempfehlung:

 

Ich habe aktuell einen Einzelhändler, der im Dezember noch zwei Wochen geöffnet hatte. Es gibt somit Personalkosten, die nicht unter das KUG fallen und mit 20% der Fixkosten der Fixkosten gefördert werden (ein nennenswertes vierstelliges Sümmchen). Im Januar und Februar gibt es Aufwendungen für eine 450-Euro-Kraft, die sich um die Homepage "und Facebook" kümmert. Also auch hier 20% der Fixkosten (ein nennenswerte vierstelliges Sümmchen). 

 

Wir werden allen Mandanten empfehlen, im Februar noch eine Reinigungskraft oder so zu entlohnen, da die Förderung im Regelfall deutlich über dem Aushilfslohn ligt...

 

 

matthiasbergmann
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@oaausb69  schrieb:

Kleine Gestaltungsempfehlung:

 

Ich habe aktuell einen Einzelhändler, der im Dezember noch zwei Wochen geöffnet hatte. Es gibt somit Personalkosten, die nicht unter das KUG fallen und mit 20% der Fixkosten der Fixkosten gefördert werden (ein nennenswertes vierstelliges Sümmchen). Im Januar und Februar gibt es Aufwendungen für eine 450-Euro-Kraft, die sich um die Homepage "und Facebook" kümmert. Also auch hier 20% der Fixkosten (ein nennenswerte vierstelliges Sümmchen). 

 

Wir werden allen Mandanten empfehlen, im Februar noch eine Reinigungskraft oder so zu entlohnen, da die Förderung im Regelfall deutlich über dem Aushilfslohn ligt...

 

 


Interessanter Gedankengang.

Ich habe bei Anträgen für Mandanten mit einem weiterbeschäftigten Minijobber das Vorliegen von Personalkosten, "die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind" bisher auch immer bejaht - Aber auf die Idee, eine Aushilfe einzustellen, bin ich noch nicht gekommen. *)

 

Dazu aber mal eine Frage wegen Spitzfindigkeiten:

Hat ein Betrieb, der in "Kurzarbeit Null" ist,  Personalkosten, "die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind", wenn Lohnfortzahlungen für Feiertage oder Urlaub abgerechnet wurden?

 

*) Von Neueinstellung während der Kurzarbeit ist natürlich abzuraten, da das Stress mit der Arbeitsagentur gibt...

102
letzte Antwort am 22.03.2021 13:59:31 von renek
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