Hallo Iwona, Nachberechnungen in das Jahr 2019 können Sie durchführen, solange 01/2021 noch nicht abgerechnet wurde. Sobald die Abrechnung für 01/2021 erfolgt ist, kann keine Nachberechnung für 2019 mehr durchgeführt werden. Wurde 01/2021 noch nicht abgerechnet, wählen Sie in LODAS den Bearbeitungsmonat 01/2019 aus und legen Sie den Arbeitnehmer neu an. Mit einer Wiederabrechnung für 12/2020 wird der Arbeitnehmer nachberechnet und Sie erhalten alle erforderlichen Auswertungen und Datenübermittlungen.
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