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minijob rückwirkend

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letzte Antwort am 23.01.2021 15:04:08 von Verena_Heinlein
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Iwona
Beginner
Offline Online
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Guten Tag liebe Community,

 

unserem Mandanten ist es entgangen sich selbst in seinem Unternehmen als Minijobber anzumelden. Jetzt möchte er, dass wir als Steuerbüro es rückwirkend anmelden und abrechnen. Die Anmeldung soll zum 01.01.2019 erfolgen.

 

Meine erste, vielleicht sogar berechtigte Frage lautet: geht das überhaupt?

 

Die zweite Frage: wie gehe ich am besten vor?

 

Bitte haben Sie etwas Nachsicht mit mir: bin Berufsrückkehrer und dazu Lodas Neuanwender.

 

Bin für jede Hilfe dankbar.

 

Liebe Grüße,

 

Iwona

DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
790 Mal angesehen

Hallo Iwona,


Nachberechnungen in das Jahr 2019 können Sie durchführen, solange 01/2021 noch nicht abgerechnet wurde. Sobald die Abrechnung für 01/2021 erfolgt ist, kann keine Nachberechnung für 2019 mehr durchgeführt werden.


Wurde 01/2021 noch nicht abgerechnet, wählen Sie in LODAS den Bearbeitungsmonat 01/2019 aus und legen Sie den Arbeitnehmer neu an. Mit einer Wiederabrechnung für 12/2020 wird der Arbeitnehmer nachberechnet und Sie erhalten alle erforderlichen Auswertungen und Datenübermittlungen.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.01.2021 15:04:08 von Verena_Heinlein
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