Hallo, da für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) keine Übermittlung des digitalen Lohnnachweises stattfindet, ist auch kein Stammdaten-Abruf durchzuführen. Ob sich dennoch Änderungen in der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft für Sie ergeben, können wir leider nicht beurteilen. Bitte klären Sie dies mit der zuständigen Berufsgenossenschaft.
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