@Alexander_Herrmann schrieb: ... und ansonsten: Anträge zur den Überbrückungshilfen bearbeiten: Entweder ganz oder gar nicht. Wer sich nicht intensiv mit den Voraussetzungen beschäftigt und sich stets einen aktuellen Überblick über alle geltenden Regelungen verschafft (was tatsächlich leider sehr aufwendig ist), der sollte besser die Finger von der Antragstellung lassen. Fehler mit Haftungsfolgen sind sonst unvermeidbar. Fett 1: Wer hat wirklich die Wahl ? Fett 2: Welche Haftungsfolgen ? Zum Post davor: Könnten Sie den Verweis auf die FAQ ein wenig präzisieren? Ziffer, Buchstabe, Nummer ... Vielen Dank.
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