Hallo Elisa_B, ich muss mich da korrigieren: Beim Anlegen eines Kunden in der Schweiz ist nur darauf zu achten, dass, wenn vorhanden, nur die Steuernummer angegeben wird. Keinesfalls darf, wenn die Eingabe des Kunden über die Stammdaten erfolgt, eine USt-Nummer eingegeben werden. Falls ja, wird die Angabe des Länderkennzeichen gefordert. Da aber keine Schweiz (oder nicht EU-Staat) enthalten ist, wird durch die Prüfung des Updates vom 03.12.24 die Erstellung der Rechnung blockiert. In den Kundendaten bei Auftragswesen Next muss zuerst das Länderkennzeichen angegeben werden, bevor eine USt-ID angegeben werden kann. In den Stammdaten ist die Eingabe der USt-ID ohne Länderangabe möglich. Viele Grüße Markus Gallenberger
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