Jain. Wenn du die Personalnummer für die gleiche Mitarbeiterin wiederverwenden möchtest, kannst du das jederzeit. Möchtest du einen neuen Mitarbeiter darauf anlegen, musst du warten, bis sie beim Löschlauf am Jahresende frei gemacht wurde. Dann hast du aber das oben beschriebene Problem, dass auch bei den alten Auswertungen und in der Personalakte in der Übersicht der Name des neuen Mitarbeiters dran steht. Das lässt sich auch nicht umgehen. In der Lohnabrechnung würde ich deshalb einfach fortlaufend neue Personalnummern vergeben (eventuell noch mit getrennten Nummernkreisen für SV-pflichtig und GFB). Kostet nichts extra und vermeidet Chaos.
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