Hallo, rein sozialversicherungstechnisch schwierig. Hier gilt das Entstehungsprinzip. Es wäre zu prüfen wie es arbeitsvertraglich geregelt ist und wie das Fixum erworben wird. Nachdem das Fixum fest zugesagt ist also der Rechtsanspruch darauf entstanden ist, wäre eine Verrechnung eher schwierig. Die Provisionen einfach so zu verteilen sehe ich kritisch, da das Minus ja auch nicht nachweislich innerhalb dieser Monate entstanden ist. Wenn das SV-Brutto sich auf Null senkt stellen sich zudem Fragen über den KV-Schutz in den Monaten rückwirkend. Da kein beitragspflichtiges Entgelt mehr für den AN entsteht (sagen wir mal jenseits der 450 EUR Grenze). Übrigens wohl auch rein arbeitsrechtlich verjährt weil meistens die Rückforderungen nach 3 Monaten vom Tisch sind. Rein vom Bauchgefühl her kann der Mandant sich die Verrechnung der 2.500 EUR eher sparen, die SV/Steuer an dem Verlust zu beteiligen, sehe ich nicht gegeben.
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