abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Midijob unterschritten

4
letzte Antwort am 15.11.2022 07:38:39 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Fips2013
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
8865 Mal angesehen

Hallo,

 

gibt es Nachteile für den Arbeitgeber wenn der Midijob mehrfach unterschritten wird?

 

Und wie geh ich dabei vor?

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Fips2013

Nutzername
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 5
8850 Mal angesehen

Hallo!!! Wenn das Arbeitsentgelt unterhalb der Gleitzone liegt, erfolgt die Berechnung nicht nach der üblichen " ewig langen" Formel, es wird einfach das Arbeitsentgelt mit dem Faktor F multipliziert. Das ergibt dann das reduzierte beitragspflichtige Einkommen. Unter 450,00 Euro ? Wird ja keine großartig hohe Kosten für den Arbeitgeber nach sich ziehen ?

 

LG  

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 3 von 5
8824 Mal angesehen

Hallo,

 

die SV-Behandlung muss für jedes Arbeitsverhältnis zu Beginn und bei jeder dauerhaften Änderung geprüft werden. Wenn die Unterschreitung also nur wenige Monate umfasst und die Midijobgrenzen trotzdem im Durchschnitt eingehalten werden, bleibt es bei der Einordnung. Ansonsten muss auf Minijob geändert werden, wenn es ab sofort in den Minijobgrenzen bleibt.

LG
VM
0 Kudos
SandraG
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 5
7733 Mal angesehen

Ich habe auch mal eine Frage dazu: eine MA hat jetzt im Oktober auch die Midijobgrenze unterschritten. Es fallen keine sv-Beiträge für sie an. Ist das korrekt?

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
7673 Mal angesehen

Hallo,


ein Beispiel für eine Midijob-Berechnung bei Entgelt unterhalb des Übergangsbereichs finden Sie in unserem Dokument 1025281 - Midijob / Übergangsbereich abrechnen - Beispiele für LODAS (gültig ab 10/2022) im Abschnitt 2.9. 


Bitte nehmen Sie zur Klärung von rechtlichen Hintergründen Kontakt zur zuständigen Krankenkasse auf.

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
4
letzte Antwort am 15.11.2022 07:38:39 von Kristin_Frohmeyer
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage