Hallo, im Dokument 1008852 – Quarantäne – Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) wird unter Punkt 4.2 beschrieben, wie Sie die Quarantäneberechnung für einen freiwillig versicherten Arbeitnehmer durchführen können. Die Reihenfolge dieser Berechnung gilt auch für Mitarbeiter, die zwar nicht freiwillig krankenversichert sind aber mit Ihrem Entgelt die BBG für die Kranken- und Pflegeversicherung übersteigen. Wenn Sie also vor der Ermittlung des Netto-Verdienstausfalls zuerst das fiktive Entgelt mit der Lohnart 5600 buchen und dann die Probeabrechnung durchführen, erhalten Sie einen höheren Netto-Verdienst. Damit ist auch die Differenz der beiden Netto-Verdienste geringer. Oder ganz einfach: Sie kürzen den mit der Lohnart 3600 gebuchten Wert um den Betrag, der den Auszahlungsbetrag übersteigt, den der Mitarbeiter ohne Quarantäne erhalten hätte. Viele Grüße aus Nürnberg Astrid Preuß Personalwirtschaft DATEV eG
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