Das ist nicht das selbe, wie Logis beim AG zu haben. Ob der AG sich einmietet und an AN untervermietet oder ob die Wohnung Betriebseigentum sind, ist eigentlich egal. @StarkWo ich denke, was Sie meinen ist der Fall, wenn AN sich selbst in eine Wohnung einmietet (mit amtlicher Meldung zu einem Zweitwohnsitz, wohlgemerkt) und der AG sich an den Kosten beteiligt. Für steuerfreie Erstattung müssen doch die tatsächlichen Merkmale für eine steuerliche doppelte Haushaltsführung erfüllt sein. Das ist nicht das selbe wie Untervermietung vom Arbeitgeber und Nutzung der Unterkunft durch mehrere Arbeitnehmer. LG
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