Hallo liebe Community, ich benötige mal euer Wissen 🙂 Wir haben einen Mitarbeiter, ledig. Dieser hat seine Meldeadresse ca. 250km weit weg und wohnt deshalb aus betrieblichen Gründen in einer Wohnung, die von uns zur Verfügung gestellt worden ist. Wir als Arbeitgeber sind auch Mieter dieser Wohnung und vermieten an unsere Arbeitnehmer weiter. Der Mitarbeiter hat bei uns keine doppelte Haushaltsführung angemeldet, trotzdem stelle seine Situation doch eine dar oder? Die Wohnung, in der hier lebt teilt er sich mit drei anderen Arbeitnehmern sozusagen als Wohngemeinschaft. Er zahlt eine vereinbarte Miete von 100,00€. Wie muss ich diese 100,00€ ansetzen? Als steuerpflichtigen Sachbezug Wohnung im brutto drauf und im netto wieder runter - oder als doppelte Haushaltsführung ausschließlich als Nettobe- und -Abzug. 100,00€ hat er mündlich vereinbart. Die Warmmiete der gesamten Wohnung beträgt 1.300€ Zusammen kommen alle drei Arbeitnehmer auch auf 1.300€, sodass gesamt eigentlich kein geldwerter Vorteil entsteht oder muss ich alle gesondert betrachten? Bei seinen Kollegen ist es vermutlich in der Vergangenheit auch nicht richtig gelaufen, deswegen kann ich diese nicht als Vorlage nutzen. ich würde das aber gerne jetzt richtig machen. Könnt ihr uns helfen? Vielen lieben Dank
... Mehr anzeigen