an WorldOfTradingCards Das Problem was in der Regel bei einem Online Shop besteht ist, dass die Rechnung erst erzeugt wird, wenn der Kunde bezahlt hat, folglich hast du im CheckOut vom Shop, wenn das PayPal Payment vollzogen ist nur die Order ID als eindeutige Nummer für das in DATEV benötigte Belegfeld1, dieses Feld hat in der DATEV Fibu den Charm, dass wenn du dazu eine Zahlung bekommst, die mit dieser Nummer angewiesen wird, du einen automatischen Ausgleich deines OPOS des Kunden bekommst, zahlt der Kunde nur mit Name o.ä. wird es schon schwieriger, insbesondere wenn die Artikel in deinen Shop gleiche Preise haben, wir betreuen Shops, wo aufgrund der Artikelstruktur im Monat 100 oder 200 mal der Betrag 54,95 EUR vorkommen kann, dann kauft den Artikel Frau Müller und zahlt vom PayPal Konto ihres Freundes Herrn Meyer, viel Freude bei der Zuordnung..... Wenn du in DATEV deine Payments von PayPal holst ist der einzige Mehrwert, dass Du das nicht manuell eintippen musst oder via ASCII importierst, und die Gebühren von PayPal automatisch kontiert werden, alles andere ist Käse und funktioniert nicht, jedenfalls nicht ohne viel Nacharbeit - hast Du so einen Shop wo Du ganz oft die sog. 54,95 EUR Artikel hast, viel Freude dabei. Ich würde mir an deiner Stelle überlegen, ein vernünftiges CRM System zu nehmen (JTL oder plentymarkets o.ä) und dann hast du über Plugins in diesen Systemen Schnittstellen zu den gängigen Payment Providern (PayPal, ebay Payment, amazon pay, amazon MWS, Klarna etc.). Diese Plugins sorgen dafür, dass die Order ID aus dem Shop an die Payment Provider weiter gegeben wird. Dann gibt es eine Firma in Nürnberg (dekodi), die stehen auch auf dem DATEV Marktplatz, die haben einen Mega Converter (nexus), der holt die Orders aus Deinem Shop, via API Anbindung komplett automatisch, daraus erzeugt er die Debitorensollstellung (Debitoren Logik ist meist nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens / nicht für jeden Kunden ein eigenes Debitorenkonto in DATEV), im Belegfeld1 hast du die Order ID, das ist für viele Buchhalter gewöhnungsbedürftig, weil der heilige Grahl eines Buchhalters ist die RG Nummer, die kannst du mit dem Konverter in den Buchungstext schreiben. Dann holst du die Exporte der Payment Provider (bei Dir ebay, ggf. ebayPayment etc.) die importierst du auch in den Konverter und dieser macht daraus dann zum einen die Debitorensollstellung und matcht dagegen die eingegangen Zahlungen. Das ist ein perfektes System. Offen bleiben dann Belege die Du gutgeschrieben hast, aber keinen Beleg erzeugt hast oder Käuferkonflikte. Was immer passieren kann. Hast du hohe Disziplin, ist das eine sehr überschaubare Menge. Diese Importe der Payment Provider werden in DATEV auf sog. Verrechnungskonten 136xxx importiert, dagegen wird die Regulierung der Provider gebucht und das ist im Falle von amazon pay und MWS immer Null, übrig bei der Sollstellung bleiben die Sachverhalte, wo Du Gutschriften vergessen hast. Gleichzeitig hast du den sehr großen Vorteil wenn Du über ebay Payment und auch amazon pay nachdenkst, dass die Gebühren vollautomatisch verbucht werden und Du nicht manuell nacharbeiten musst. Es ist traurig zu sagen, aber die DATEV hat hier leider den digitalen Anschluss für Onlinehändler komplett verpennt, DUO ist eine Oldschool Lösung, die zwar schon ewig Innovationen verspricht, aber außer ein paar grafischen Veränderungen kommt da leider nicht viel cooles neues. Ich sage das nicht gerne, aber ich begleite DUO schon bei Mandanten über 10 Jahre und das ist leider die traurige Wahrheit. Für den Onlinehandel hat die DATEV von Hause aus leider nur Insellösungen die den Mandanten, der in dieser Branche tätig ist, sehr oft nur zum Lachen bringt, leider ist das so. Wenn Du nach Fragen hast, sag einfach Bescheid. Wenn Du übrigens über PayPal auch Ware oder Leistungen für Dein Unternehmen einkaufst, lege dir zwei Konten an, das ist sauber und hilft in der Verarbeitung super weiter. Gruß Thorsten
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