Hallo H. Müller, die elektronische Übermittlung für Stichtage ab 1.11.2024 ist grds. auch dann möglich, wenn der Schenker die Schenkungsteuer trägt (2. Option Zeile 17). Evtl. sind aber die Angaben zum Erwerber (ab Z. 10) nicht vollständig erfasst oder der Erwerber ist eine juristische Person. Bei Unklarheiten bzw. weiteren Fragen dazu senden Sie uns gerne einen Servicekontakt, dann können wir Ihre individuellen Eingaben gemeinsam durchgehen. Die Belegnachreichung wird von der Finanzverwaltung für Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht angeboten. Die Übermittlung von Sonstigen Nachrichten ist ebenfalls noch nicht möglich (s.a. Hilfe-Dok.: E-Steuern-Prozess rund um die Schenkungsteuererklärung - DATEV Hilfe-Center) Freundliche Grüße, Andreas Schaefer DATEV eG Tippfehler korrigiert durch @Ute_Höpfner
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