Danke für die Erläuterung Herr Rudolph - logisch ist das nach Mr. Spock allerdings nicht, was Ihr Unternehmen da programmiert hat: 1. Prüfen der Größenklassen in den Stammdaten mit dem Tool Rechnungslegung... klappt super... 2. Schön brav die so ermittelte Größenklasse einstellen 3. sich wundern, dass man bei DATEV statt der HGB-Standardregel im neuen Design auf ein Wahlrecht ausweicht... 4. sich also wieder zurück in die Stammdaten begeben und "schönere Auswertungen" herbeiführen... 5. hoffentlich nicht vergessen, für die Offenlegung etwas anderes einzustellen... Also ohne künstliche Intelligenz lässt sich das fast nicht beherrschen....
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