Hallo, mir liegt eine Lohnpfändung eines Mitarbeiters vor. Der Mitarbeiter möchte ein JobRad, bei welchem die Leasingrate von ca. 130Euro im Monat vom Brutto abgezogen wird. Ist diese Leasingrate welche das Brutto mindert jetzt pfändungsrelevant oder nur der geldwerte Vorteil? Der Nettoauszahlungsbetrag vermindert sich ja aufgrund der Leasingrate. Ist quasi der ursprüngliche Nettoauszahlungsbetrag zzgl. geldwerter Vorteil i.H.v. 11 Euro (0,25% des Listenpreises) ausschlaggebend? Habt vielen lieben Dank im Voraus!
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