Ich glaube, dass ist tatsächlich eine Ermessensentscheidung des AG. Bei uns ist es so, dass wir einem MA, der bereits eine Pfändung vorliegen hat, KEIN Fahrrad überlassen. Wir sich das verhält, wenn die Pfändung erst nach Überlassung eines Dienstrades beim AG eingeht, müsste ich im Einzelfall klären. Im Zweifel genauso, wie es bei einem AN mit Dienstwagen ist.
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