Hallo,
mir liegt eine Lohnpfändung eines Mitarbeiters vor.
Der Mitarbeiter möchte ein JobRad, bei welchem die Leasingrate von ca. 130Euro im Monat vom Brutto abgezogen wird.
Ist diese Leasingrate welche das Brutto mindert jetzt pfändungsrelevant oder nur der geldwerte Vorteil?
Der Nettoauszahlungsbetrag vermindert sich ja aufgrund der Leasingrate.
Ist quasi der ursprüngliche Nettoauszahlungsbetrag zzgl. geldwerter Vorteil i.H.v. 11 Euro (0,25% des Listenpreises) ausschlaggebend?
Habt vielen lieben Dank im Voraus!
Hallo,
ich gehe davon aus, dass ein Dienstrad per Lohn-/Gehaltsumwandlung nach einer Pfändung nicht mehr möglich ist. So steht es jedenfalls in den Bedingungen von JobRad. Man würde durch die Umwandlung das pfändbare Einkommen mindern. Es stellt sich jedoch die Frage, wie es aussieht, wenn jemand schon ein Dienstrad hat und dann erst die Pfändung reinkommt...
Den Passus, dass der Leasingnehmer bei laufender Lohnpfändung, kein Anspruch auf ein Jobbike hat, habe ich leider nicht gefunden.
Das Leasing geht doch grundsätzlich über den Arbeitgeber (Leasingnehmer) und so auch mögliche Bonitätsnachweise.
Im Fall von JobRad handelt es sich bei dem Leasing-Gegenstand um ein Fahrrad E-Bike.
Der Arbeitgeber (= der Leasingnehmer) least den Gegenstand (= das JobRad) und überlässt es dem Arbeitnehmer (= dem JobRadler) zur Nutzung.
Ich glaube, dass ist tatsächlich eine Ermessensentscheidung des AG. Bei uns ist es so, dass wir einem MA, der bereits eine Pfändung vorliegen hat, KEIN Fahrrad überlassen.
Wir sich das verhält, wenn die Pfändung erst nach Überlassung eines Dienstrades beim AG eingeht, müsste ich im Einzelfall klären. Im Zweifel genauso, wie es bei einem AN mit Dienstwagen ist.