Hallo liebe Community, hallo liebes Team von DATEV, kann mir jemand einen offiziellen Text (Link) der Regierung schicken, denn ich finde für folgende Aussage, die im Infoservice Juni steht nichts. Auch die Krankenkasse hat mir das nicht bestätigt: 1. Wo steht offiziell, dass es ich um 10 bzw. 20 Wochen handelt? Es werden immer Tage angesprochen, das heißt für Verheiratete 30 Tage, für Alleinerziehende 60 Tage. Bei DATEV heißt es 50 bzw. 100 Tage???????? 2. Wo steht offiziell, dass der Anspruchszeitraum ab dem 28.02.2021 neu gezählt wird. Ich bedanke mich herzlich im Voraus und sende viele Grüße Katara Bei Entschädigungszahlungen wegen Kinderbetreuung wird ein neuer Anspruch auf die vollen 10 bzw. 20 Wochen (bei Alleinerziehenden) ab dem 28.03.2021 gezählt. Alle bereits abgemeldeten Arbeitnehmer werden mit der nächsten Lohnabrechnung nach Installation von Lohn und Gehalt 11.65 zum 28.03.2021 wieder angemeldet (mit Grund der Abgabe 10). Für Fehlzeiten ab 28.03.2021 werden keine DEÜV-Abmeldungen nach 6 Wochen mehr erstellt, da der Arbeitgeber die Entschädigung nach § 56 Abs. 1a IfSG für die gesamte Bezugsdauer (10 bzw. 20 Wochen) auszahlen muss.
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