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Antrag der A1-Bescheinigung ausdrucken, falls Antrag noch nicht rückgemeldet wurde

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letzte Antwort am 29.09.2020 15:30:11 von Nina_Schöneweis
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Katara
Beginner
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Hallo liebe Community,

 

wir haben soeben einen Antrag auf eine A1-Bescheinigung gestellt. Dieser wurde versandt, aber noch nicht rückgemeldet. Gerne möchten wir dem Mitarbeiter wenigstens den Antrag mitgeben. 

 

Im Juli konnten wir unter Stammdaten - Sozialversicherung - A1-Bescheinigung - Antrag Entsendung den gesendeten Antrag ausdrucken, nur ist das auf dieser Seite nicht mehr möglich.

 

Unter Auswertungen - Mitarbeiterauswertungen - DÜ-Prot. A1-Antrag Entsendung kann man sich das Protokoll des Antrags ansehen, jedoch ist nirgends das Datum der Entsendung aufgeführt.

 

Kann uns jemand sagen, wo man den Antrag mit Datum des Entsendetags herbekommt? Sehr oft erfahren unsere Mitarbeiter nur ganz kurzfristig, dass sie ins Ausland reisen müssen, von daher ist keine Zeit, auf die Rückmeldung zu warten.

 

Herzlichen Dank im Voraus und viele Grüße

Katara

anjuwan
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

am Tag der Übermittlung würde ich dem AN den Ausdruck des DÜ-Protokolls mitgeben.

 

Am Tag nach der Übermittlung wird von den KK eine "A1 Bestätigung" rückübertragen. Dieses Schreiben ist, soweit ich mich erinnern kann, mehrsprachig und dient dem Nachweis der Erstellung eines A1-Antrags.  Dieses Dokument kann dem AN als Druck mitgegeben bzw. per E-Mail hinterher gesendet werden.

 

Die eigentliche A1-Bescheinigung senden wir in Fällen, wo der AN schon vor Ort ist, immer per E-Mail hinterher.

Cheers
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Katara
Beginner
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Nachricht 3 von 4
558 Mal angesehen

Hlalo,

 

ja natürlich kann ich dem Mitarbeiter das DÜ-Protokoll des Antrags mitgeben.

 

Aber auf diesem ist kein Datum des Entsendetags.  Das gehört doch mindestens auf den Antrag, so dass am Zoll oder im Falle eines Unfalls alles transparent ist.

 

Gibt es irgendwo ein Ausdruck auf dem das Datum aufgeführt ist? 

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
525 Mal angesehen

Hallo Katara,


direkt nach dem Senden des A1-Antrags können Sie lediglich die Mitarbeiterauswertung "DÜ-Prot. A1-Antrag Entsendung" ausgeben.


Seit dem 01.01.2020 wird eine A1-Antragsbestätigung zu jedem übermittelten Antrag zurückgemeldet, wenn die annehmende Stelle den Eingang des A1-Antrags quittiert.


Über das Rückmeldeprotokoll wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben, wenn eine A1-Antragsbestätigung eingegangen ist. Die A1-Antragsbestätigung kann anschließend über Stammdaten | Sozialversicherung | A1-Bescheinigung | Antrag Entsendung über die Schaltfläche Übersicht Rückmeldungen A1… abgerufen werden.


Ohne Quittierung der Annahmestelle ist kein Antrag mit einem Datum des Entsendetags möglich. Für den A1-Antrag kommt zu einem späteren Zeitpunkt eine separate Rückmeldung.


Vielen Dank @anjuwan für Ihre Erläuterungen.


Freundliche Grüße 


Nina Schöneweis

Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 29.09.2020 15:30:11 von Nina_Schöneweis
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