Hallo liebe Community,
wir arbeiten mit Lohn und Gehalt comfort 11.54.
Ein Mitarbeiter hat einen PKW, den er privat nutzen darf. Das wird mit der 1%-Regelung versteuert und verbeitragt.
Nun muss dieser einen Angehörigen pflegen und bekommt 5 Tage Pflegeunterstützungsgeld von der Krankenkasse, bei uns sind diese Tage unbezahlt.
Das Gehalt wird gekürzt, ist korrekt, aber ist es auch richtig, dass die Lohnart PKW gekürzt wird. Dieser Mitarbeiter hat den PKW doch den ganzen Monat und nutzt ihn wahrscheinlich jetzt privat noch mehr, als würde er arbeiten.
Wir kann ich erreichen, dass diese Lohnart nicht gekürzt wird. In der Hilfe finde ich leider nichts.
Vielen Dank im Voraus und freundliche Grüße
Katara
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
haben Sie den PKW über die Stammdaten (Besonderheiten |Firmenwagen) eingerichtet und nutzen die Standardlohnart 2410?
Oder haben Sie den PKW als weiteren Bezug erfasst?
Viele Grüße
T. Reich
Hallo,
ich habe den PKW über Entlohnung mit der Lohnart 2501 hinterlegt.
Viele Grüße
Katara
Dann schauen Sie mal dort nach. Unter dem Punkt Kürzung dürfte dort k/k hinterlegt sein. Das heißt bei Teilmonaten wird gekürzt. Das müssten Sie dann mit einem neuen historischen Stand auf nk/k bzw. nk/nk ändern.
Im Übrigen ist zu empfehlen, dass Sie den geldwerten Vorteil der PKW-Nutzung unter Besonderheiten / Firmenwagen hinterlegen. Dann erhalten Sie die entsprechenden Berechnungen automatisch und aus dem Programm dokumentiert. Hier wird auch keine Kürzung vorgenommen, außer es wird manuell eingegriffen.
Dankeschön für beide Hinweise. Ich habe jetzt den Firmenassistenten genutzt und es funktioniert.
Viele Grüße
Katara