Hallo Zusammen, hat jemand schon Erfahrungen gemacht mit den Bescheiden vom IfSG die in diesem Jahr verschickt wurden? Der Bescheid ist vor kurzem erlassen worden und bezieht sich auf einen QA-Zeitraum aus 2022. Für Kug gibt es ja die Korrekturmöglichkeit über Datev. Kann diese auch für Quarantäne genutzt werden? Im Moment wüsste ich sonst nicht, wie man das ordentlich korrigiert bekommt. Schön auch, dass das Urteil, auf dass sich bezogen wird, von März 2024 ist (20. März 2024 - 5 AZR 234/23). Im Bescheid wurde mitgeteilt, dass bei einem positiven Corona-Test, auch ohne Symptome, das ganze wie eine Erkrankung (= K) zu behandeln sein soll. Ich weiß nicht ob es Sinn macht, darauf zu warten, ob bei den derzeit anhängigen Verfahren dieses Vorgehensweise doch wieder geändert wird. Vielen Dank.
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