Tut mir leid, ich fürchte ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt. Ich versuche es noch einmal: Ausgangssituation: In unserem analogen Fristenkontrollbuch gibt es die Spalte "Bezeichnung". Hier tragen wir, wenn wir den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 für einen Mandanten erhalten, "EStBS 2018" ein. So habe ich dies bisher testweise in PFB umgesetzt: Wenn wir z.B. einen Einkommensteuerbescheid erhalten, erfasse ich den Bescheid mit Dokumentart 1401 und dem Veranlagungszeitraum 2018 und der Frist usw. Erhalten wir einen Bescheid zu dem es noch keine Dokumentart gibt (bspw. den Bescheid über die ges. Festst. von Besteuerungsgrundlagen nach § 27 und 28 KStG), lege ich eine neue Dokumentart an und erfasse ihn mit dieser. Fragen: Da dies jedoch zu Beginn sehr aufwendig ist, wollte ich mich vergewissern, ob das so vorgesehen ist. Ich sehe momentan keine andere Möglichkeit die Bescheide so zu erfassen, dass sie eindeutig identifizierbar sind. Sehe ich das richtig? Und (vorausgesetzt meine bisherige Vorgehensweise ist die vorgesehene) ist es möglich zu einem späteren Zeitpunkt die Dokumentenarten umzustrukturieren, um sie in eine übersichtlichere Reihenfolge zu bekommen, sodass man sich leichter zurecht findet und sich vielleicht die häufiger vorkommenden einfacher merken kann, oder bringt das dann alles was man bereits erfasst hat durcheinander oder ähnliches? Ich hoffe ich konnte mein Problem etwas verständlicher darstellen.
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