Hallo, der Mitarbeiter bekommt in dem Fall einfach weiter steuerfrei 200 €, da der Betrag durch die vorher tatsächlich geleisteten Stunden gedeckt ist. Oder Sie müssten anteilig einen Teil der 200 € pflichtig machen (2 von 4 Arbeitswochen = Urlaub, also 50% anteilig pflichtig). Ein anderer Punkt in dem Zusammenhang: Sie müssten mal abklären (lassen), ob gewisse Zuschläge nicht gesetzlich in voller Höhe zu zahlen wären (z.B. Nachtzuschläge), sofern keine zusätzliche Freizeit gewährt wird.
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