@jjunker schrieb: @Uwe_Lutz Ist das tatsächlich so? Ja, leider. Aktuell kann pro Monat nur ein Beschäftigungszeitraum bzw. eine Beschäftigungsart abgerechnet werden und die Schlüsselung der Steuer- und Sozialversicherung ist monatsbezogen. Daher muss ein untermonatiger Wechsel über zwei Personalnummern abgewickelt werden. Bei diesen PNr wird dann ein Bezug zur vorherigen bzw. folgenden PNr hergestellt, so dass die Meldungen korrekt erfolgen. Viele Grüße Uwe Lutz
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