Hallo, wenn die bAV für den aktuellen Monat nicht abgerechnet werden soll, kann da gültig bis Datum eingegeben werden. Wenn die Abrechnung der bAV nach der Unterbrechung wieder durchgeführt werden soll, muss eine neue Zeile erfasst werden mit dem entsprechenden gültig ab Datum. Sobald der Monat voll unterbrochen ist, wird die Gehaltsumwandlung automatisch nicht mehr abgerechnet, da die Bezugslohnart auf der Abrechnung nicht mehr vorhanden ist. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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