Hallo, die Versorgungswerke nehmen am Schätzverfahren nicht teil ... Hintergrund dürfte wohl der sein, dass - anders als bei den Krankenkassen - keine Einheitlichkeit hinsichtlich Fälligkeiten besteht, da dies jedes Versorgungswerk qua eigener Satzung regelt. Wir haben auch hier den ein oder anderen Fall zu bearbeiten und sind bisher nur bei einem einzigen Versorgungswerk in kleinere Schwierigkeiten gekommen, da dieses (Architekten Ba-Wü) nur die bis zum 5./6. eines Monats eingegangenen Nachweise verarbeitete und dann bei späterem Eingang diesen auch nicht nachträglich in sein EDV-System rein bekam. Wir haben dann telefonisch geklärt, dass in künftigen Monaten ohne früh vorliegenden Nachweis einfach die Vormonatssumme als Schätzwert gezogen wird und man vor allem die später eingehenden Nachweise dann auch noch für Differenzabgleiche heranzog. Damals brauchten die Bearbeiter dort tatsächlich fast zehn Tage Vorlauf, denn der Einzug erfolgte immer zum 15. des Monats. Seit dem klärenden Telefonat ist an der Front aber auch Ruhe eingekehrt ...
... Mehr anzeigen