Hallo zusammen,
wir haben bei einem Mandanten das Schätzverfahren für die Beitragsnachweise eingerichtet ( Lohn und Gehalt).
Leider werden bei diesem Schätzverfahren die Beitragsnachweise für das Versorgungswerk nicht angestoßen.
Wie kann diese Übertragung zum Termin angestoßen werden? Der Monatsabschluss wird erst am 5. des Folgemonates erstellt und ist somit zu spät.
Das Schätzverfahren wurde bei diesem Mandanten eingerichtet, da durch das Testzentrum einige kurzfristig Beschäftigte eingestellt wurden.
Wie kann das Problem gelöst werden?
Hallo,
die Versorgungswerke nehmen am Schätzverfahren nicht teil ...
Hintergrund dürfte wohl der sein, dass - anders als bei den Krankenkassen - keine Einheitlichkeit hinsichtlich Fälligkeiten besteht, da dies jedes Versorgungswerk qua eigener Satzung regelt.
Wir haben auch hier den ein oder anderen Fall zu bearbeiten und sind bisher nur bei einem einzigen Versorgungswerk in kleinere Schwierigkeiten gekommen, da dieses (Architekten Ba-Wü) nur die bis zum 5./6. eines Monats eingegangenen Nachweise verarbeitete und dann bei späterem Eingang diesen auch nicht nachträglich in sein EDV-System rein bekam.
Wir haben dann telefonisch geklärt, dass in künftigen Monaten ohne früh vorliegenden Nachweis einfach die Vormonatssumme als Schätzwert gezogen wird und man vor allem die später eingehenden Nachweise dann auch noch für Differenzabgleiche heranzog.
Damals brauchten die Bearbeiter dort tatsächlich fast zehn Tage Vorlauf, denn der Einzug erfolgte immer zum 15. des Monats.
Seit dem klärenden Telefonat ist an der Front aber auch Ruhe eingekehrt ...