Hallo Zusammen, aufgrund eines Domain-Wechsels haben sich bei uns in der Kanzlei die E-Mail-Adressen geändert und nun stehen wir vor der Frage, an welcher Stelle wir überall die Mail-Adressen ändern müssen und ob wir zwangsläufig Folge-SmartCards mit der neuen E-Mail-Adresse bei der DATEV beantragen müssen. Wir haben keine E-Mail-Verschlüsselung im Einsatz und haben testweise bei einer Hand voll Mitarbeiter in den Personendaten bereits die neue E-Mail-Adresse hinterlegt. Nun unsere Fragen: 1. gibt es an irgendwelchen Programmstellen Diskrepanzen, wenn die E-Mail-Adresse auf der SmartCard und die in den Personendaten differieren? 2. für welche Nutzung wird die auf der SmartCard hinterlegte E-Mail-Adresse benötigt? Ich dachte, die Adresse wird für Unternehmen online benötigt, aber auch dort wird wohl auf die Personendaten zugegriffen, sodass dort die neue E-Mail-Adresse erscheint. Im Sicherheitspaket steht weiterhin die alte E-Mail-Adresse. Wir haben uns bereits das Info-Dokument 1008680 angeschaut, können aber derzeit das vollumfängliche Ausmaß nicht einschätzen und wissen nicht, ob wir wirklich Folge-SmartCards mit der geänderten E-Mail-Adresse beantragen müssen. Vielleicht war bereits jemand in der gleichen Situation und hat hier schon Erfahrungen sammeln können. Würde mich über einen Austausch freuen. Beste Grüße Alexandra Vogelsang
... Mehr anzeigen