Hallo Zusammen,
aufgrund eines Domain-Wechsels haben sich bei uns in der Kanzlei die E-Mail-Adressen geändert und nun stehen wir vor der Frage, an welcher Stelle wir überall die Mail-Adressen ändern müssen und ob wir zwangsläufig Folge-SmartCards mit der neuen E-Mail-Adresse bei der DATEV beantragen müssen.
Wir haben keine E-Mail-Verschlüsselung im Einsatz und haben testweise bei einer Hand voll Mitarbeiter in den Personendaten bereits die neue E-Mail-Adresse hinterlegt.
Nun unsere Fragen:
1. gibt es an irgendwelchen Programmstellen Diskrepanzen, wenn die E-Mail-Adresse auf der SmartCard und die in den Personendaten differieren?
2. für welche Nutzung wird die auf der SmartCard hinterlegte E-Mail-Adresse benötigt? Ich dachte, die Adresse wird für Unternehmen online benötigt, aber auch dort wird wohl auf die Personendaten zugegriffen, sodass dort die neue E-Mail-Adresse erscheint. Im Sicherheitspaket steht weiterhin die alte E-Mail-Adresse.
Wir haben uns bereits das Info-Dokument 1008680 angeschaut, können aber derzeit das vollumfängliche Ausmaß nicht einschätzen und wissen nicht, ob wir wirklich Folge-SmartCards mit der geänderten E-Mail-Adresse beantragen müssen.
Vielleicht war bereits jemand in der gleichen Situation und hat hier schon Erfahrungen sammeln können. Würde mich über einen Austausch freuen.
Beste Grüße
Alexandra Vogelsang
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@alexandra_vogelsang schrieb:1. gibt es an irgendwelchen Programmstellen Diskrepanzen, wenn die E-Mail-Adresse auf der SmartCard und die in den Personendaten differieren?
Nein, sollte nicht vorkommen. Die E-Mail-Adresse in den Personendaten werden aber z.B. bei der Erstellung eines SK genutzt, damit DATEV Ihnen eine E-Mail schicken kann, wenn sich im SK etwas getan hat.
@alexandra_vogelsang schrieb:
2. für welche Nutzung wird die auf der SmartCard hinterlegte E-Mail-Adresse benötigt? Ich dachte, die Adresse wird für Unternehmen online benötigt, aber auch dort wird wohl auf die Personendaten zugegriffen, sodass dort die neue E-Mail-Adresse erscheint. Im Sicherheitspaket steht weiterhin die alte E-Mail-Adresse.
Die richtige E-Mail-Adresse auf der SmartCard kann z.B. mit der richtigen Adresse im Outlook dazu genutzt werden, damit Sie die E-Mails signieren können, um dem Empfänger damit zu sagen: Diese E-Mail ist echt und kommt wirklich von mir. Ist also kein Spam. Das ist das rote Siegel an der E-Mail. Das klappt aber nur, wenn der Empfänger auch DATEV nutzt; andernfalls bekommt eine "komische" Darstellung, die eher verunsichert als hilft. Das hat leider seine technischen Gründe.
Zudem können Sie so, wenn auch der Empfänger eine DATEV SmartCard / mIDentity hat, ganz ohne DATEVnet und ohne DATEV E-Mail Verschlüsselung Ihre E-Mails via SmartCard / mIDentity von E-Mail zu E-Mail verschlüsseln. Das geht nur, wenn Outlook und SmartCard E-Mail-Adresse korrekt sind.
Unternehmen Online stört sich an der SmartCard E-Mail Adresse nicht. Wo taucht denn da die neue E-Mail-Adresse auf? Habe im DUO noch nie eine E-Mail Adresse stehen sehen.
Das Sicherheitspaket liest nur die SmartCard aus, auf der hart die alte E-Mail-Adresse hiterlegt wurde, die aber nicht einfach so durch ein Update oder händisch aktualisiert werden kann. Deshalb müssten Sie dann eigentlich Folgekarten mit korrigierter E-Mail-Adresse anlegen.
Bitte beim Austausch an Steuerkonto Online denken. Wobei sofern Vor- und Nachname gleich bleiben, sollte sich Steuerkonto Online auch mit Folgekarte bedienen /abrufen lassen. Andernfalls müssen Sie auch diese Freischaltung nochmal bei DATEV in Auftrag geben und die Freischaltung einmal bestätigen. Ich meine, da kommen Sie aber drumherum.
P.S. auch bei uns werden uralte SmartCards mit völlig falscher E-Mail-Adresse genutzt. Hat sich bisher auch niemand dran gestört 😂.
Super, vielen Dank für die Ausführungen.
In DUO sieht man in den erweiterten Einstellungen die E-Mail-Adresse, wenn man einen Haken setzen möchten für eine E-Mail-Benachrichtigung bei Belegzugang.
Viele Grüße aus Frankfurt
Alexandra Vogelsang
@alexandra_vogelsang schrieb:In DUO sieht man in den erweiterten Einstellungen die E-Mail-Adresse, wenn man einen Haken setzen möchten für eine E-Mail-Benachrichtigung bei Belegzugang.
Das ist ja in sofern egal, weil Ihre alten E-Mail-Adressen ja nicht von heute auf morgen weg sind, weil man die alten Adressen am besten 1:1 auf die neuen weiterleitet, sodass alle E-Mails bei Ihnen ankommen und das Mandat / allg. jeder auch an die alte Adresse schicken kann. Sie schicken dann aber nur mit der neuen Adresse raus. So geht keine E-Mail verloren.