@Sailor schrieb: ... ich habe den Umwandlungsbetrag (96,96) unter BAV-Gehaltsumwandlung eingegeben und auf dem Reiter AG-Anteil die (13,04). Klarstellend ist hierzu erläuternd auszuführen, dass der korrekte Betrag auf 86,96 EUR statt auf 96,96 EUR lauten muss, so dass der AG-Anteil von 13,04 EUR dann auch wieder als 15% Zuschuss Sinn macht. Ferner ist anzumerken, dass die beschriebene zusätzliche Erfassung des AG-Anteils in Höhe von 13,04 EUR auf dem Reiter AG-Anteil in der LODAS-Version V.11.8, Stand 21.01.2022, bei der Abrechnungsvariante "auf" Hundert zu einem doppelten AG-Zuschuss und einem entsprechend doppelt verminderten Betrag der Entgeltumwandlung führen würde. Dies ist wohl in den meisten Fällen so nicht gewünscht. Was im Einzelfall gewünscht und auch rechtlich notwendig und umsetzbar ist, soll und kann hier nicht beantwortet werden. Hier soll lediglich nachfolgend die technische Umsetzung des sogenannten Reduktionsmodells - so dies rechtlich im Einzelfall zulässig sein sollte - in LODAS ab 2022 beschrieben werden, da diese Variante "in" Hundert in LODAS im Gegensatz zum Programm "Lohn und Gehalt" nicht möglich ist. Die in LODAS nicht vorgesehene Variante "in" Hundert ist technisch auf einem kleinen Umweg wie folgt zu erreichen: AG-Pflichtzuschuss bAV auf Hundert wählen Neuanlage des Vertrages gemäß TZ 3.3 in DATEV-Dokument 1020870 durch copy+paste Reduzierung des bisherigen Betrags (Festbeitrags) der Gehaltsumwandlung auf einen durch 1,15 geteilten verminderten Betrag Das Ergebnis sollte durch eine sorgfältige Prüfung einer Probeabrechnung verifiziert werden. Im Übrigen ist der Lösungsansatz von @Sailor sehr zu begrüßen, führt er doch mit vertretbarem Aufwand zu einer sinnvollen Lösung eines Problems, welches von DATEV aus nicht nachvollziehbaren Gründen in zwei unterschiedlichen Programmversionen (LODAS / Lohn und Gehalt) unterschiedlich umfangreich gelöst wird.
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