Hallo, in Lohn und Gehalt kann keine EEL-Meldung für das Mutterschaftsgeld bei geringfügig Beschäftigten Mitarbeitern erstellt werden. Wird ein Zuschuss zum Mutterschaftsgeld abgerechnet, erhalten Sie einen AAG-Antrag für die U2-Erstattung (Mutterschaft) der Krankenkasse. Schwangere Arbeitnehmer, die nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind (z. B. privat Krankenversicherte; geringfügig Beschäftigte), erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210 EUR. Zuständig hierfür ist das Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle). Wird ein Hauptjob ausgeübt, wird darüber eine EEL-Meldung für das Mutterschaftsgeld an die Krankenkasse (z. B. AOK) übermittelt. Prüfen Sie, ob Sie wirklich eine Verdienstbescheinigung (EEL) über SVnet abgeben müssen. Halten Sie dazu ggf. nochmal Rücksprache mit der Krankenkasse. Viele Grüße Nina Schöneweis Personalwirtschaft DATEV eG
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