Hallo, sofern die Antragsvoraussetzungen fĂŒr die Soforthilfe erfĂŒllt sind (folgend aus FAQ kopiert), stimme ich Ihnen zu. Voraussetzung: erhebliche FinanzierungsengpĂ€sse und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Dies wird angenommen, wenn mehr als die HĂ€lfte der AuftrĂ€ge aus der Zeit vor dem 1. MĂ€rz durch die Corona-Krise weggefallen ist (d.h. sich das Volumen des Auftragsbestandes mehr als halbiert hat) oder die UmsĂ€tze gegenĂŒber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (Wird der Antrag im April 2020 gestellt, ist der Vergleichsmonat April 2019). Kann der Vorjahresmonat nicht herangezogen werden (z.B. bei GrĂŒndungen), gilt der Vormonat. oder die Möglichkeiten den Umsatz zu erzielen durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie massiv eingeschrĂ€nkt wurden oder die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten des Unternehmens (bspw. Mieten, Kredite fĂŒr BetriebsrĂ€ume, Leasingraten) zu zahlen (= Finanzierungsengpass)
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