Hallo zusammen, ich mache die Buchhaltung eines Gebrauchtwagenhändlers, der seit diesem Jahr auch Vorführwagen und Mietwagen hat. Diese Fahrzeuge wurden alle von Privatpersonen erworben und sollen auch weiterverkauft werden. Die Miet- und Vorführwagen habe ich nun immer zum Zulassungszeitpunkt vom Warenbestandskonto mit den Anschaffungskosten ins Anlagevermögen gebucht und auf 6 Jahre abgeschrieben. Dies hatte ich bei IWW Anfang des Jahres so nachgelesen. Nach 25a.1 (4) Satz 3 UStAE ist die Differenzbesteuerung auch bei der Veräußerung von Gegenständen aus dem Anlagevermögen möglich, sofern bei Erwerb die Wiederveräußerung zumindest nachrangig beabsichtigt war. Nun zu meiner Frage: Im Februar habe ich ein Mietwagen im Anlagevermögen aktiviert und auf 6 Jahre abgeschrieben. Jetzt im Juli erfolgt der Verkauf des Mietwagens. Laut Gesetz und Richtlinie ist die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung die Differenz zwischen Verkaufs und Einkaufspreis. Laut IWW erfolgt im Rahmen der Verkaufs zuerst die Umbuchung vom Anlagevermögen auf das Warenbestandskonto. Nun ist mein Problem, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten ja nun durch die Afa gemindert wurden. Was ist nun also meine Bemessungsgrundlage für die Differenzbesteuerung? Danke! Kategorie angepasst durch @Antje_Naumann
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