Hallo, eine Reduktion der Speichergebühr ist unbedingt notwendig. Der Workflow bei unseren Mandaten funktioniert papierlos. Sprich, Rechnungen werden per E-Mail gesendet und diese werden ins UO hochgeladen. Nicht jeder Lieferant achtet hierbei auf eine "komprimierte" PDF-Datei. Meiner Ansicht nach ist dies auch das übliche vorgehen bei papierlosen Buchhaltungen. Die Rechnung per Post, welche gescannt und hochgeladen wird ist für viele Mandaten ein "Auslaufmodell". Umso wichtiger ist die Regelung der Speicherplatzgebühren. Verkaufsargument für UO ist die Ersparnis des teuren Dokumentenarchivs im Büro. v.a. in München. Wenn dann die DATEV Speichergebühren teurer sind als ein Abstellraum ist das kein Argument für die Digitalisierung! LG C_Michele
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