Hallo Frau Volz, leider funktioniert im Lohn nicht, wenn Sie über "Gegenrechnung" arbeiten wollen. Das funktionert nur z.B. bei der FIBU, wo es einen Gegenstandswert gibt, der über Multiplikator auf das Jahr benutzt werden kann. Im Lohn arbeiten wir daher nur noch mit den zwölf Monaten und helfen uns damit, in jedem Monat einen - idR gleichbleibenden - Vorschuss abzurechnen. Die Teilauftragsstrukturen sind identisch angelegt und werden lediglich im TA 12 (Dezember) um Jahresabschlussrelevantes (bei uns die BG-Meldung) ergänzt. Mit dieser Monatsstruktur klappt dann auch wieder die Gegenstandswertübergabe aus dem LOHN ohne die Gefahr des Überschreibens. Vom Ablauf her wird jeden Monat der Abschlag fakturiert (normalerweise nur im Januar "dauer-"beleghaft) und daraus der Einzug erzeugt. Je nach Vereinbarung mit dem Mandanten wird dann quartalweise, halb- oder ganzjährig eine Abrechnung des Auftrags nach IST-Werten unter Anrechnung der faktierten Abschläge vorgenommen. Ich habe Ihnen von unserer aktuellen auftragsvorlage mal einen ScreenShot eingefügt - hoffentlich lässt sich der einigermaßen lesen. Gutes Gelingen ...
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