Hallo, die jeweiligen Sachbezugswerte werden jährlich vom Bundesarbeitsministerium in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2020 gewährt werden, a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro, b) für ein Frühstück 1,80 Euro. Diese Beträge werden weiterhin in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
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