Hallo,
können Sie mir sagen, ob sich die Umsatzsteuersenkung ab dem 01.07.2020 auch auf den Sachbezug Kost (3,40€ /Mittagessen) auswirkt? Falls ja, wie wird dies umgeschlüsselt?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
die jeweiligen Sachbezugswerte werden jährlich vom Bundesarbeitsministerium in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt.
Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2020 gewährt werden,
a) für ein Mittag- oder Abendessen 3,40 Euro,
b) für ein Frühstück 1,80 Euro.
Diese Beträge werden weiterhin in der Lohnabrechnung berücksichtigt.