Hallo Frau Kilzer, bei der Auswertung "Erstattungsanträge nach § 56 IfSG" handelt es sich leider um keine "Standardauswertung", die in Unternehmen Online zur Verfügung gestellt wird. Gerne nehmen wir Ihre Anregung diese Auswertung in Unternehmen Online bereitstellen zu können auf. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Zusage machen und keinen Termin für die Realisierung nennen können.
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