Guten Tag,
wir nutzen Lohn und Gehalt:
Für die Umsetzung und Einrichtung der Sepa Lastschriften unter den Mandantendaten/Bankverbindung/Sepa Lastschriften:
Sollte man hier auch Krankenkassen eintragen, die aktuell in der Lohnabrechnung genutzt werden und denen bereits in Papierform eine Sepa LS vorliegt?
Oder sind diese Angaben nur für neu eingerichtete Krankenkassen bzw.
schon lang nicht mehr benutzte Krankenkassen ein Sepa LS einzutragen?
(Voraussetzung natürlich: die Einwilligung des Mandanten liegt vor).
MFG
Frau Kilzer
da würde ich keine Einträge machen, für bereits laufende Krankenkassen. Nicht dass es zu Rückfragen kommt. Dieser Reiter ist nach meinem Verständnis nur bei Neuanlagen von KKn zu füllen, wenn die entsprechende Einwilligung vom Mandanten vorliegt.