Hallo, im Programm Lohn und Gehalt besteht keine Möglichkeit, eine entsprechende Berechnung automatisch vornehmen zu lassen, sodass als AG-Pflichtzuschuss die Differenz zu dem ermittelten AG-Pflichtzuschuss und dem "normalen" AG-Zuschuss abgerechnet wird. In Ihrem geschilderten Fall handelt es sich um eine Mischfinanzierung: Arbeitgeberleistung und Gehaltsverzicht mit AG-Pflichtzuschuss. Im Programm Lohn und Gehalt können Sie die Anlage dieses Vertrags über unseren "Assistent bAV-Neuanlage" bei dem betreffenden Mitarbeiter unter Stammdaten | Betriebliche Altersvorsorge einrichten. Informationen hierzu finden Sie in dem Dokument 9226390 "Betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab 2018" unter Punkt 2.2. Beispiele zu den verschiedenen Berechnungsvarianten des AG-Pflichtzuschusses finden Sie in folgenden Dokumenten: 1004682 "AG-Pflichtzuschuss "Auf Hundert" abrechnen" 1004694 "AG-Pflichtzuschuss "In Hundert" abrechnen" 1004695 "AG-Pflichtzuschuss "Von Hundert" abrechnen" Der AG-Pflichtzuschuss kann nur mit einer dieser Varianten aus dem Betrag der Gehaltsumwandlung (hier 249,41 €) ermittelt werden. Es kann keine Verrechnung mit dem AG-Zuschuss (hier 26,59 €) erfolgen. Bei Ihrem Sachverhalt lässt sich das programmtechnisch nur abbilden, indem man einen individuellen Prozentsatz mit dem der AG-Pflichtzuschuss ermittelt hinterlegt. Bitte klären Sie dies mit der Versicherung, da in diesem Fall der AG-Pflichtzuschuss weniger als 15 % betragen würde. Viele Grüße aus Nürnberg Darlene Pfahler Personalwirtschaft DATEV eG
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