Liebe Community,
ich habe eine Mitarbeiterin zum 15.02.2020 angemeldet. Jetzt wurde festgestellt das dieses Datum im AV falsch ist. Ich muss nun eine Korrektur dieser Anmeldung zum 17.02.2020 machen.
Ich denke ich muss die Mitarbeiterin erstmal zum 15.02.2020 abmelden und dann zum 17.02.2020 anmelden - liege ich mit meiner Annahme richtig? Da dies jetzt einige Monate her ist, könnte es Probleme wegen den Abrechnungen für die Monate 02 - 06 geben?
Muss ich irgendwas bestimmtes beachten?
Schon jetzt ein großes Danke! 🙂
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Beschäftigungszeitraum 15.02.2020 zu löschen und einen neuen mit dem 17.02.2020 anzulegen.
Mit der nächsten Abrechnung wird die Korrektur automatisch durchgeführt.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG
Vielen Dank. 🙂