Sie müssen den Wert ermitteln, den Sie bekommen, wenn Sie das Fahrrad auf dem freien Markt veräußern würden (z.B. Ebay, Kleinanzeigen, Rückgabe oder Inzahlungnahme von Händler etc.). Egal, ob Sie Fahrradhändler sind oder nicht. Wenn der Wert höher als 1.400 ist, ist die Differenz ein geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer. Dieser Wert ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Ist der Wert geringer, ist es kein geldwerter "Nachteil". Der Arbeitnehmer zahlt mehr, zu seinen Lasten. Der Unternehmer vereinnahmt 1.400 und hat entsprechend einen Buchwertabgang. 1.400 sind Betriebseinnahmen (i.d.R. umsatzsteuerpflichtig).
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