hallo Herr Vogtsburger, aus eigener (leidvoller) Erfahrung muss ich berichten, dass die reinen Buchungssatzdaten aus Fakturasystemen zwar meist hervorragend einzuspielen sind, aber eben keine Kontrolle erlauben, ob das was da als Datensatz geliefert wird, steuerlich korrekt behandelt werden kann. Bei unserem Mandant wurden (bei bestimmten Konstellationen) § 13b UStG-Fälle als §13b-Fall behandelt, obwohl die Voraussetzungen dazu nicht vorlagen. Hätten wir Belegbilder gesehen, wäre uns das aufgefallen. Am Datensatz allein konnte es nicht festgestellt werden, der erschien plausibel. Dass es nicht viele Hersteller gibt, die das XML-DATEV-Format unterstützen verstehe ich - wenn es aber möglich ist, ziehe ich es (aufgrund obiger Erfahrung) dem "Nur-Buchungssatz" vor. Bei Ausgangsrechnungen (und nur um die geht´s hier) haben wir bisher noch NIE OCR-Schwierigkeiten gehabt. Oft können die Ausgangsrechnungen auch direkt aus der Faktura in pdf-Format ausgegeben und direkt nach DUO hochgeladen werden.
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