Hallo, ich kann Ihre Wünsche sehr gut nachvollziehen, dass Sie die Erweiterung der Angaben im Personalfragebogen gern schneller umgesetzt wüssten. Mit dem DATEV Online-Personalfragebogen kann der Mandant seinen neuen Mitarbeiter in den Prozess einbeziehen und der Mitarbeiter einen großen Teil seiner Daten digital selbst erfassen. Der große Vorteil des Online-Personalfragebogens besteht darin, dass die Daten anschließend sowohl in DATEV Personaldaten als auch im DATEV-Lohnabrechnungsprogramm medienbruchfrei zur Verfügung stehen. Damit Sie weiterhin optimal Daten zwischen dem Online-Personalfragebogen, DATEV Personaldaten und den DATEV-Lohnabrechnungsprogrammen austauschen können, optimieren wir stetig den Prozess und erweitern kontinuierlich die dazugehörigen Schnittstellen. Bei der Vielzahl an weiteren Anregungen, Vorschlägen und Funktionen, die wir noch in DATEV Personaldaten realisieren wollen, achten wir zusätzlich darauf, Sie und Ihre Mandanten auch bestmöglich bei gesetzlichen Änderungen zu unterstützen. Ebenso achten wir darauf notwendige technische Anpassungen stets aktuell zu integrieren. Dadurch sind wir gezwungen zu priorisieren. So haben wir in DATEV Personaldaten zuletzt nicht nur eine Lösung für den Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) geschaffen, sondern auch die Kinderdatenerfassung zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) ermöglicht. Nach diesen beiden gesetzlichen Anpassungen greifen wir die Erfassung von Bewegungsdaten oder Stammdaten-Änderungen auf. Für die Erfassung von Stammdaten-Änderungen und Bewegungsdaten werden wir den Datenaustausch mit den Lohnprogrammen anpassen. Im Zuge dessen und unter Berücksichtigung der Prioritäten werden wir die gewünschte Erweiterung des Personalfragebogens anpacken. Daher bitte ich Sie um Verständnis, dass wir diese Anregung bisher nicht umgesetzt haben - auch wenn sie für sich betrachtet absolut sinnvoll ist. Viele Grüße aus Nürnberg Renate Müller Product Owner DATEV Personaldaten
... Mehr anzeigen