@Silke_Dürsch Der Bescheid muss aber explizit über das Online Portal heruntergeladen werden, oder? Eine reine Ansicht des Bescheides führt dann nicht dazu, dass er nicht über den Dokumentenkorb abgerufen werden kann. Habe ich das so richtig verstanden? Ich nutze auch den Dokumentenkorb zum Bescheidabruf, aber auch aus dem Grund, da mir nicht so ganz einleuchtet, welche Vorteile das Online Portal bietet bzw. warum man den Abruf hierüber vorziehen sollte. Gibt es hier doch ein schlagkräftiges Argument, das ich übersehen habe? Vielen Dank und viele Grüße!
... Mehr anzeigen