Hallo zusammen, für die Aufteilung von § 13b UStG-Sachverhalten können ab der Version 12.4 der Rechnungswesen-Programme (geplante Bereitstellung 29.12.2023) individuelle Steuerschlüssel oder Kontenfunktionen mit Faktor 2 eingerichtet werden. Somit müssen diese Sachverhalte nicht mehr manuell umgebucht werden. Informationen zu den neuen Hauptfunktionen je § 13b UStG-Sachverhalt finden Sie in diesen Dokumenten: § 13b UStG: Zusammenfassung der Tatbestände (drei-/vierstellige BU-Schlüssel) (Dok.-Nr. 1003613) § 13b UStG: Zusammenfassung der Tatbestände (ein-/zweistellige BU-Schlüssel) (Dok.-Nr. 1034915) Wie Sie einen individuellen Steuerschlüssel mit Faktor 2 für eine automatische Aufteilung der Vorsteuer bei § 13b-Sachverhalten einrichten, erfahren Sie hier: Kontenfunktionen / Steuerschlüssel mit Faktor 2 einrichten (Dok.-Nr. 1004241) Mehr Infos zu den Neuerungen in Rechnungswesen und Kanzlei-Rechnungswesen 12.4 finden Sie hier: Neuerungen in Rechnungswesen12.4: https://apps.datev.de/myupdates/delivery/products/release20230222T144259084Z9841ca0ffad342609764efc67d23c489/product/del.releaseentry20231106t092024478z1d75672fbad94a30ad84608c1ff5af89 Neuerungen in Kanzlei-Rechnungswesen 12.4.: https://apps.datev.de/myupdates/product-change/details/rel.1028204.productversion_i20231108081208230010124 Mit freundlichen Grüßen Katharina Schönweiß Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG
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