Hallo, für die korrekte Erstellung der DEÜV-Systemwechselabmeldung ist eine Lohnabrechnung erforderlich, da sonst die Werte für den letzten abgerechneten Monat nicht gemeldet werden. Es spielt keine Rolle, ob sie die Meldung vor oder nach dem Monatsabschluss durchführen. Auf jeden Fall muss die Systemwechselabmeldung zum letzten abgerechneten Monat erfolgen. In Ihrem Fall zu 01/2026.
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