Hallo zusammen,
wir müssen in DATEV Lohn und Gehalt einen unterjährigen Systemwechsel vornehmen. Wann genau muss die Systemabmeldung (Abrechnung | Wechsel Entgeltabrechnungssystem | DEÜV | Abmeldung) vorgenommen werden?
1. VOR der Lohnabrechnung?
oder
2. NACH der Lohnabrechnung, aber vor dem Monatsabschluss?
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Viele Grüße
Ein Einwurf, ich meine gehört zu haben, dass man einen Systemwechsel möglichst unterjährig vornehmen soll und nicht zum (Kalenderjahr-) Wechsel. Jahre her, dass ich das gehört habe und ich mache keine Löhne, aber da wir gerade Januar haben wollte ich das anmerken.
Danke für den Einwurf. Das ist mir bekannt. Wir rechnen aktuell jedoch den Januar final ab und befinden uns nicht mehr am Jahreswechsel 25/26. Viele Grüße
Hallo,
für die korrekte Erstellung der DEÜV-Systemwechselabmeldung ist eine Lohnabrechnung erforderlich, da sonst die Werte für den letzten abgerechneten Monat nicht gemeldet werden.
Es spielt keine Rolle, ob sie die Meldung vor oder nach dem Monatsabschluss durchführen.
Auf jeden Fall muss die Systemwechselabmeldung zum letzten abgerechneten Monat erfolgen. In Ihrem Fall zu 01/2026.